Abschied nehmen und Trauer

Die Bestattung

Friedhof Friedrichsfeld

Der christliche Glaube stützt sich auf die Hoffnung, dass wie das Leben so auch der Tod in Gottes Händen liegt. Der Tod ist im christlichen Glauben aufgefangen und geborgen in und von Gottes Gegenwart. Der Tod ist nicht das Ende des Lebens, dafür steht die Auferstehung Jesu von den Toten.

Im Trauergottesdienst nehmen wir Abschied von dem Verstorbenen. Wir feiern diesen Gottesdienst in der Hoffnung und Zuversicht, dass die Verstorbenen aufgenommen sind in die Gegenwart Gottes durch Jesu Auferstehung von den Toten.

Fragen und Antworten zur Bestattung und Begleitung

  • Gibt es die Möglichkeit der Begleitung für die Angehörigen und den Sterbenden?

  • Ja. Das kann durch Ihren Pfarrer oder durch besonders dafür ausgebildete Menschen geschehen. Inzwischen gibt es in einigen Gemeinden sogenannte "Hospizgruppen" zur Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen. Fragen Sie in Ihrem Pfarramt nach.
  • Wo kann ich mich nach einer Bestattung mit dem Wunsch nach Begleitung hinwenden?

  • Da sollten Sie entweder ihren Pfarrer aufsuchen oder im Pfarramt nach Gruppen und Kursen zur Begleitung fragen.
  • Muss der Bestatter gleich nach dem Tod kommen?

  • Nein. Gleich zu benachrichtigen ist ein Arzt. Verstorbene dürfen aber bis zu 36 Stunden nach dem Tod im Trauerhaus bleiben, ehe sie vom Bestatter abgeholt werden. Das gibt den Angehörigen die Möglichkeit, im Trauerhaus Abschied zu nehmen.
  • Kommt die Pfarrerin bzw. den Pfarrer zur Aussegung ins Trauerhaus?

  • Ja. Sie können jederzeit anrufen und die Pfarrerin bzw. der Pfarrer kommt sobald wie möglich.

    Fragen und Antworten zum Bestatter

    Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungsunternehmen?
    Das Bestattungsunternehmen kann alle Aufgaben bis zur Grablegung und Grabpflege übernehmen oder vermitteln.

    Müssen wir alle Angebote von einem Bestatter nehmen?
    Zunächst sollten Sie die örtlichen Vorgehensweisen nach einem Sterbefall kennen. Die Aufgaben eines Bestattungsunternehmens richten sich danach.

    Theoretisch könnten Sie Angebote von mehreren Bestattern einholen und auch mehrere Bestatter beauftragen. Fraglich bleibt, ob sich die Bestattungsunternehmen darauf einlassen, und ob in einem Trauerfall genug Zeit dafür ist. Angehörige haben im Trauerfall meist andere Sorgen als den Vergleich unter Bestattungsunternehmen.

    Kann ich auch eigene Wünsche einbringen?
    Das können Sie, wenn es nicht den örtlichen Bestattungsvorschriften widerspricht. Telefonisch können Sie sich bei Ihrem zuständigen Friedhofsamt erkundigen. Besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Bestatter oder den dafür zuständigen Personen. Auch Ihren Pfarrer sollten Sie beim Trauergespräch darauf ansprechen.

    Welche Sonderformen von Bestattungen gibt es?
    Für Urnen gibt es einige Sonderformen. Zum Beispiel: Anonymes Urnenfeld, Urnenhaus, Seebestattung. In Österreich und der Schweiz gibt es für Urnen auch die Möglichkeit der Bestattung an privatem Ort.

    Erd- oder Feuerbestattung?

    Welche Argumente sprechen für eine Erdbestattung, und welche für eine Feuerbestattung?
    Für eine Feuerbestattung sprechen die meist geringeren Kosten und der in der Regel geringere Aufwand bei der Pflege der Grabstätte. Für eine Erdbestattung spricht hauptsächlich ein seelischer Aspekt. Es wird sichtbar ein Mensch im Sarg in die Erde gelegt und man kann später für die notwendige Trauerarbeit immer wieder mit der Vorstellung ans Grab gehen, daß der oder die Verstorbene wirklich dort liegt.
    Die katholische Kirche verbietet zwar keine Feuerbestattung, empfiehlt aber nachdrücklich die Erdbestattung.

    Die traditionelle Form der Bestattung ist die Erdbestattung. Der Körper des/der Verstorbenen wird in einem Sarg der Erde übergeben. Während einer Ruhefrist von 20 bis 30 Jahren vergeht der Körper.

    Bei der Feuerbestattung wird der Körper eingeäschert und mit einer Urne in einer Urnengrabstelle beigesetzt oder auf See versenkt. Nach den unterschiedlich gültigen Gesetzen muß die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch berechtigte Verwandte schriftlich angeordnet werden. Das Gleiche gilt auch für die Urnenbeisetzung auf See (Seebestattung).

    Geld- und Kostenfragen

    Was kostet eine Bestattung?
    Eine Bestattung ist in der Regel teuer. Die Höhe der Summe hängt von Ihren Wünschen ab. Ein edles Holz und teure Beschläge am Sarg erhöhen den Preis ebenso, wie aufwendiger Blumenschmuck und zusätzliche Musik. Die Kosten der Bestattung sollten für Sie nachvollziehbar sein.
    Das Angebot eines Bestatters setzt sich aus drei Kostenblöcken zusammen: eigene Leistungen und Lieferungen, Fremdleistungen (Todesanzeigen, Blumen o.ä.), Friedhofs- und sonstige Gebühren.

    Lohnen sich Preisvergleiche bei den Bestattern?
    Selten. Es wird auch in der Kürze der Zeit nach einem Todesfall schlecht möglich sein. Informieren Sie sich schon vor einem eintretenden Todesfall über die anfallenden Kosten. Ein Bestatter ist verpflichtet, Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
    Der Anteil der Fremdleistungen kann bei 60% und höher liegen. Deshalb kann kein seriöses Unternehmen ohne genaue Information einen Festpreis vorab nennen.
    Es gibt inzwischen auch alternative Bestattungunternehmen mit z.B. ökologisch sinnvolleren Särgen und Ausstattungsgegenständen.


    Sonstige Fragen und Antworten zur Bestattung

    Wie steht die Kirche zu anonymen Grabstätten?
    In der Regel steht die Kirche solchen Grabstätten kritisch gegenüber. Das hängt mit der Vorstellung zusammen, daß jeder Mensch von Gott ganz individuell geliebt und angenommen ist. Als Christ hat er in der Taufe vor Gott einen Namen verliehen bekommen und kann darum nicht als anonymes Wesen behandelt werden. Das gilt während, wie nach dem Leben.

    Evangelisch und Katholisch
    Gibt es eine ökumenische Bestattung?
    Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem zuständigen Pfarrer abgesprochen werden.

    Frage zum Friedhof
    Kann ich auf einem Friedhof meiner Wahl beerdigt werden?
    Kirchlicherseits gibt es da keine Probleme. Es liegt eher an den Ordnungen der örtlichen Friedhofsverwaltungen, inwieweit sie eine Bestattung Auswärtiger zulassen.
     
    Nicht-Kirchenmitglieder
    Ich bin nicht in der Kirche. Kann ich kirchlich bestattet werden?
    In der Regel geht das nicht. Ausnahmefälle sind in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich.

    Mein Familienmitglied ist nicht in der Kirche gewesen. Kann ich eine kirchliche Bestattung wünschen?
    Sie können Ihren Pfarrer darum bitten. Es liegt jedoch in seinem Ermessen als Seelsorger, ob er Ihrer Bitte entspricht. Wenn es ausdrücklicher Wunsch eines Verstorbenen war, nicht kirchlich bestattet zu werden, wird auch kein Pfarrer eine solche Bestattung vornehmen.

    Woher bekomme ich Hilfe für die Formulierung von einem Nachruf?
    Der Berliner Tagesspiegel hat Nachrufe veröffentlicht, an denen man sich orientieren kann.

    Unser Kind ist vor der Taufe gestorben. Kann es kirchlich bestattet werden?
    Selbstverständlich wird in solch einem Fall ein Kind auch bestattet und die Eltern seelsorgerlich begleitet.

    Bitte wenden Sie sich für weitere organisatorische Fragen an das Pfarrbüro.


    Die Bezeichnung Pfarrer steht im Text stellvertretend auch für die Bezeichnung von Pfarrerin, Pastor, Pastorin oder Priester. Die "Fragen und Antworten" werden mit freundlicher Unterstützung von Christian Tsalos (Copyright), Pfarrer in Albstadt, zur Verfügung gestellt.

     

    zum Ortsplan [Mehr]


     
    top